„Pension & Gästehaus Oberscheven“

Herzlich willkommen in Kitzscher unweit vom Leipziger Neuseenland

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Hausordnung und allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                      

Hier finden Sie unsere Hausordnung zur Einsichtnahme. Diese liegt auch in unseren Zimmern aus. Unser oberstes Gebot lautet gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung auf Ordnung und Sauberkeit (sowohl im Gebäude als auch auf der Freifläche). Wir bitten im Sinne aller Gäste höflich um Beachtung.

Sehr geehrte Gäste,
wir wünschen Ihnen in unserem Nichtraucher-Gästehaus einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt. Sollten Sie das Verlangen zum Rauchen verspüren, weisen wir auf unsere Raucherzonen außerhalb des Gebäudes hin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Die Unterkunft bietet ausschließlich Nichtraucher-Zimmer an. In der gesamten Unterkunft sind das Rauchen und die Verwendung jeglicher Rauchwaren nicht gestattet. Der Gast akzeptiert und respektiert mit seiner Buchung diese Bestimmung. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung ist die Unterkunft berechtigt, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € zu berechnen zzgl. eventueller Reinigungs- und Ausfallkosten bei der anschließenden Weitervermietung. Ungeachtet dessen ist der Vermieter berechtigt, den mit dem Gast geschlossenen Beherbergungsvertrag einseitig und fristlos zu kündigen bzw. bei Bedarf ein Hausverbot zu erteilen. Dabei wird die gesamte vereinbarte Buchungssumme sofort fällig. Der Vermieter behält sich bei Uneinsichtigkeit des Gastes bzw. im Wie-derholungsfall vor, unverzüglich vom Vertrag zurück zu treten.

Weitere Verhaltensregeln
Wir weisen darauf hin, dass Sie das Gebäude und die Zimmer so hinterlassen, wie Sie diese bei Ihrem Einzug vorzufinden wünschen. Ihr Aufenthalt soll von dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt sein. Deshalb bitten wir, auch folgende Hinweise zu beachten:
Der Verzehr und die Aufbewahrung von Speisen in den Schlafzimmern sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist eine Vertragsstrafe von 50,00 € pro Fall fällig. Zur Speiseeinnahme bitten wir Sie, den dafür vorgesehenen Aufenthalts- und Speiseraum zu nutzen.
Vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Insbesondere sind die Nachtzeit ab 22 Uhr bis 7 Uhr morgens, die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr und die Sonntagsruhe einzuhalten. Fernseher und Radiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Die Gästeunterkunft darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Der Aufenthalt im Freien darf die Nachbarn nicht stören. Gespräche sind in Zimmerlautstärke zu führen.
Türen und Fenster sind insbesondere beim Verlassen des Gebäudes bzw. der Zimmer abzuschließen.
In die Toiletten dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln und ähnliche stopfende Materialien eingeworfen werden.
Der Müll ist vom Nutzer entsprechend der gesetzlichen Bedingungen zu trennen und in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Grundsätzlich dürfen Gäste empfangen werden. Die Übernachtung nicht gemeldeter Gäste ist nicht gestattet. Partys und Feierlichkeiten sind generell verboten. Eine Erlaubnis kann nach Anfrage beim Vermieter erteilt werden.

Sorgfaltspflicht des Gastes
Dem Gast obliegt eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlicher Einrichtungsgegenstände der Unterkunft. Er hat diese im Rahmen der überlassenen Unterkunft schonend zu behandeln. Bei widrigem Gebrauch der Unterkunft steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Gast ist haftbar für die von ihm am Inventar angerichteten Schäden. In der Unterkunft sind aus Rücksicht auf den Brandschutz der Gebrauch von Wärmedecken, Bügeleisen und anderer ähnlicher Elekt-rogeräte, die die Einrichtung nicht bietet, verboten.

Mängelanzeige
Soweit dem Gast Mängel auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit die Möglichkeit zur kurzfristigen Behebung besteht. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Preises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war.

Gerichtsstand und Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Kitzscher. Es gilt das deutsche Recht. Für die Haftung des Vermieters gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausge-schlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Vermieter grob fahrlässig verursacht.